Liebe Bowlingfreunde, Liebe Gäste,
das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat am Freitag, dem 05.11.2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat beschlossen, die ab Montag, den 08.11.2021 gilt.
In folgenden Bereichen wird die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) verpflichtend:
- Innengastronomie,
- Veranstaltung und Feste in Innenräumen,
- den Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- den Innenbereich von Clubs, Bars und Diskotheken sowie
- sämtliche Großveranstaltungen.
Laut aktueller Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung gelten damit folgende Regeln:
- Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises
- Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (abseits des eigenen Platzes),
- Kontakterfassung
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie uns trotzdem treu!
Ihr Team vom Froschpark